Anbieter und Betreiber
Auch: Provider, Deployer, Art. 3 Nr. 3 und 4 AI Act
Definition
Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, Betreiber nutzen es beruflich in eigener Verantwortung.
Wer ChatGPT, Copilot oder ein Bild-Tool im Büro nutzt, ist Betreiber (Art. 3 Nr. 4). Anbieter ist, wer ein System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet (Art. 3 Nr. 3). Die Wettbewerbszentrale sieht auch Unternehmen mit einem eingekauften Website-Chatbot unter eigenem Namen als Anbieter. Keine Rechtsberatung.