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Recht

Datenschutz-Folgenabschätzung

Auch: DSFA, DPIA, Art. 35 DSGVO

Definition

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO bewertet vorab die Risiken einer Datenverarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko birgt.

Bei KI-Projekten mit Beschäftigtendaten, Bewerberauswahl, umfangreichem Profiling oder dem Training mit Kundendaten ist eine DSFA häufig erforderlich. Sie dokumentiert Zweck, Risiken und Schutzmaßnahmen. Binde deinen Datenschutzbeauftragten früh ein, nicht erst kurz vor dem Start.

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