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Recht

Deepfake

Auch: Synthetische Medien, KI-Fälschung

Definition

Ein Deepfake ist ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und echt wirken würde.

Die Definition steht in Art. 3 Nr. 60 AI Act und setzt weder Täuschungsabsicht noch eine bekannte Person voraus. Wer Deepfakes beruflich veröffentlicht, muss sie seit 2. August 2026 als künstlich kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4). Die Wettbewerbszentrale legt den Begriff weit aus und empfiehlt bei realistischen KI-Personen in Werbung im Zweifel eine Kennzeichnung.

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