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Recht

Drittlandtransfer

Auch: Datentransfer in Drittländer, Art. 44 ff. DSGVO

Definition

Ein Drittlandtransfer ist die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EWR, etwa an einen US-KI-Anbieter, nach Art. 44 ff. DSGVO.

Zulässig ist er nur mit einer Grundlage wie einem Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln. Für die USA ist das Data Privacy Framework die wichtigste Grundlage, wenn der Anbieter zertifiziert ist. Viele Anbieter bieten inzwischen auch Datenspeicherung in der EU an, was die Prüfung vereinfacht.

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